CarePlan - eine Dienstleistung der Letec AG
Allgemeine Bedingungen

Unter den nachfolgend genannten Bedingungen haben Sie im Rahmen des CarePlan («Serviceplan») Anspruch auf Serviceleistungen gegenüber der Letec AG. Die Bestimmungen definieren die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten.

I Versicherte Produkte
Folgende Produkte qualifizieren für die Inanspruchnahme des Serviceplans:
alle Apple Computer (ausser Apple-Server, Apple Monitore und iPod)

II Leistungsumfang
Für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum, an dem Sie das bzw. die qualifizierte(n) Produkt(e) erworben haben, kommt die Letec AG für alle Material- und Herstellungsfehler gemäss des registrierten Serviceplans (d.h. des versicherten Produkts) auf.

1. Reparaturleistungen
Während der Laufzeit des Serviceplans leistet die Letec AG Unterstützung durch die im Folgenden definierten Massnahmen, um das versicherte Produkt gemäss den Bestimmungen des Serviceplans zu reparieren. Die Reparaturverpflichtung versteht sich dahingehend, dass die Letec AG die normale Betriebsbereitschaft des versicherten Produktes entsprechend den originalen Produktespezifi- kationen wiederherstellt.

Im Einzelnen gilt nach diesem Serviceplan folgendes:
(a) Nach Ablieferung des versicherten Produktes, des CarePlan und der Rechnung für den Computer in der Letec Filiale, in der Sie den Serviceplan erworben (bezahlt) haben, stellt die Letec AG die Ersatzteile und die Arbeitsleistung, die zur Beseitigung von Fehlern am versicherten Produkt unter diesem Serviceplan erforderlich sind.
(b) Die Letec AG bemüht sich auf angemessene Weise darum, dass versicherte Produkt so rasch als möglich nach Ablieferung bei der Letec-Filiale, bei welcher der Serviceplan erworben wurde, zu reparieren. Infolge von Umständen, die nicht die Letec AG zu vertreten hat, kann die Reparatur möglicherweise einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
(c) Die Letec AG kann zur Reparatur des versicherten Produkts nach eigenem Ermessen neue oder reparierte Ersatzteile mit funktionsgleichen Komponenten oder Modulen verwenden, die aus neuen, reparierten oder gebrauchten Teilen gefertigt wurden. Die ersetzten Teile des versicherten Produkts gehen in das Eigentum der Letec AG über.

Folgende Leistungen werden vom Serviceplan nicht umfasst:
(a) Installation des versicherten Produkts.
(b) Reparatur oder Behebung von Softwarefehlern.
(c) Reparatur auf Grund von Schäden, welche entstanden sind durch:
Versehen, Vernachlässigung, unsachgemässe Verwendung (einschliesslich ungeeigneter Temperatur oder Feuchtigkeit), aussergewöhnliche physische oder elektrische Belastungen, Interferenzen, Ausfall oder Schwankungen der Stromversorgung, Blitzschlag, statische Elektrizität, Brand oder höhere Gewalt (Elementarschaden), Diebstahl sowie Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter, die ohne Autorisierung durch die Letec AG erfolgt sind.
(d) Reparatur von Geräten, deren Seriennummer geändert oder entfernt wurde.
(e) Behebung von Problemen, die durch Komponenten verursacht werden, die nicht Bestandteil des versicherten Produkts sind. Dies betrifft alle Teile, die nicht Bestandteil der Grundkonfiguration des versicherten Produktes sind.
(f) Serviceleistungen, die nach dem Datum des Erwerbs der Ansprüche im Rahmen dieses Serviceplans in Folge behördlicher Bestimmungen erbracht wurden.
(g) Behebung von Schäden an der Software und an Datenbeständen. Der Ausschluss umfasst auch Schäden an Betriebssystemsoftware, Treibern, Hilfsprogrammen usw.
(h) Wiederherstellung oder Ersatz von Daten oder Software, die auf dem versicherten Produkt gespeichert waren.
(i) Reparatur, Ersatz oder Wartung von Komponenten, die natürlichem Verschleiss ausgesetzt sind wie Gehäuse (Zerkratzen), Tasten, Knöpfe, Hebel und mechanische Teile, sowie Batterien und Netzteile von tragbaren Computern.
(j) Übernahme von Kosten der Anlieferung des versicherten Produkts bei Ihrer Letec-Filiale
(k) Übernahme von Kosten, die durch das Bereitstellen eines Leihgeräts für den Zeitraum, in dem das versicherte Produkt repariert wird.

III Leistungsvoraussetzungen
Damit Sie die Leistungen nach diesem Serviceplan in Anspruch nehmen können, müssen Sie das defekte Gerät in die Letec-Filiale bringen, in dem Sie den Serviceplan erworben (bezahlt) haben. In begründeten Fällen können Sie auch eine andere Letec-Filiale aufsuchen. Um in den Genuss der verlängerten Garantie zu kommen, müssen Sie den Careplan und die Originalrechnung in der Letec Filiale vorlegen. Kunden, die ihr Gerät und den CarePlan bei der Letec AG gekauft haben, werden automatisch für die Garantieverlängerung registriert. Kunden, die nur den Careplan bei der Letec kaufen, müssen beim Kauf desselben, eine Kopie der Rechnung des Mac in der Letec Filiale abgeben. Nur so ist gewährleistet, dass der Careplan auch registriert wird. Alle Kunden müssen den CarePlan und die Rechnung für den Computer aufbewahren und im Schadenfall vorlegen, andernfalls kann Careplan die verlängerte Garantie verweigern.

IV Haftung
Die Letec AG übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Ein- schränkungen. Die Letec AG übernimmt keinesfalls Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die Ihnen einschliesslich, aber nicht ausschliesslich durch Geschäftsverlust, entgangenen Gewinn oder vorweggenommene Einsparungen entstehen, die in Zusammenhang mit den Verpflichtungen seitens der Letec AG im Rahmen des Serviceplans entstehen.

Sie sind dafür verantwortlich, eine separate Sicherungskopie der System- software, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter auf Ihrem Hardwareprodukt zu deaktivieren, bevor Sie dieses in Reparatur geben. Ebenso obliegt es Ihnen, die Software und Daten zu reinstallieren und die Passwörter zu reaktivieren. Für den Verlust von Daten wird von der Letec AG in keinem Fall die Haftung übernommen.

V Kündigung
Falls für das versicherte Produkt keine Ersatzteile mehr verfügbar sind, ist die Letec AG berechtigt, diesen Serviceplan zu kündigen, sofern Ihnen die Kündigungsabsicht dreissig (30) Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt wird. Bei einer Kündigung dieses Serviceplans seitens der Letec AG erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung für die nicht verstrichene Laufzeit des Serviceplans.

VI Übertragung des Serviceplans
Ein Serviceplan kann nie auf ein anderes Gerät mit einer anderen Seriennummer übertragen werden, ausser das Gerät wird im ersten Jahr durch Apple durch ein anderes ersetzt.
Sie sind aber berechtigt Ihre Rechte an diesem Serviceplan, auf einen neuen Eigentümer des versicherten Produktes zu übertragen. Senden Sie folgende Angaben an careplan@letec.chCarePlan Nummer des Vertrages, Seriennummer des Gerätes, Ihren Namen und Ihre Adresse, Name und Adresse des neuen Eigentümers sowie dessen E-Mail Adresse.
Mit diesen Angaben werden wir den CarePlan auf den neuen Eigentümer überschreiben. Die Änderung wird dem neuen Eigentümer per E-Mail bestätigt.

VII Sonstige Bestimmungen
(a) Die Letec AG ist berechtigt, Subunternehmer mit den im Rahmen dieses Serviceplans zu erbringenden Dienstleistungen zu beauftragen, wird hierdurch jedoch nicht von ihren Verpflichtungen befreit.
(b) Dieser Serviceplan findet nur in der Schweiz und nur unter den in Ziffer II. genannten Leistungsvoraussetzungen Anwendung.
(c) Die Letec AG ist nicht verpflichtet, diesen Serviceplan zu erneuern. Für den Fall, dass die Letec AG eine Erneuerung anbietet, bestimmt die Letec AG den Preis und die Bedingungen.
(d) Beim Erwerb von Ansprüchen im Rahmen dieses Serviceplans werden der Letec AG bestimmte Daten zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden von der Letec AG und zur Letec AG gehörigen Unternehmen gemäss den Gesetzen und Rechtsvorschriften hinsichtlich des Schutzes persönlicher Daten verarbeitet und gespeichert.
(e) Dieser Serviceplan unterliegt schweizerischem Recht.

Volketswil, 06. Januar 2010